Auf die Berufung des Klägers wird das am 26. Februar 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Strausberg abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger monatlichen Trennungsunterhalt wie folgt, den zukünftigen jeweils bis zum 5. eines jeden Monats, zu zahlen:
– 254,82 € für die Monate Oktober 2006 bis Februar 2007
– 274,82 € für die Monate März bis Dezember 2007,
– 234 € für die Monate Januar bis Juni 2008,
– 44 € für die Monate Juli bis September 2008,
– 285 € ab Oktober 2008.
zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus jeweils 474,82 € seit dem 1.10.2006, 1.11.2006, 1.12.2006, 1.1.2007, 1.2.2007 und 1.3.2007
bis zum 28. Februar 2008 und aus 1.548,92 € seit dem 1. März 2007
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung und die Anschlussberufung werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 24 % und der Beklagten zu 76 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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